Garantiebedingungen Auto Kölbl GmbH Stand 01/2026 Wichtig Die folgende, für die Bildschirmdarstellung aufbereitete Textfassung gibt die Regelungen wieder. Für den genauen Wortlaut und die rechtlich maßgeblichen Vertragsbedingungen lesen Sie bitte das Originaldokument der Auto Kölbl GmbH. Maßgeblich ist die jeweilige Garantievereinbarung. 1. Gegenstand der Garantie 1.1. Die Auto Kölbl GmbH gibt dem Käufer/Garantienehmer unter den weiteren Voraussetzungen gemäß Ziffer 4 eine Garantie, die die Funktionsfähigkeit der in Ziffer 2.2 genannten Bauteile für die laut Garantievereinbarung vereinbarte Laufzeit umfasst. 1.2. Verliert ein solches Bauteil innerhalb der Garantielaufzeit unmittelbar und nicht infolge eines Fehlers nicht garantierter Bauteile seine Funktionsfähigkeit, hat der Käufer/Garantienehmer Anspruch auf eine dadurch erforderliche fachgerechte Reparatur durch Ersatz oder Instandsetzung des Bauteils. Weitere Voraussetzung für Garantieansprüche ist die Beachtung der Vorgaben aus Ziffer 4. Die Regelung über den Selbstbehalt und über die Grenze des Wiederbeschaffungswertes (Ziffer 6) gilt entsprechend. Die Garantie begründet keine Ansprüche auf Rücktritt (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). Eventuelle Ansprüche des Käufers aus der Sachmangelhaftung werden durch die Garantie nicht ausgeschlossen. 1.3. Zu den unter die Garantie fallenden Reparaturarbeiten gehören auch Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten (nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers), wenn sie im Zusammenhang mit der Behebung eines Garantieschadens erforderlich sind, nicht aber vom Hersteller vorgeschriebene oder empfohlene Wartungs-, Inspektions- oder Pflegearbeiten sowie vergebliche Aufwendungen. Die Garantie umfasst nicht die Übernahme von Kosten für Betriebsstoffe wie Kraftstoffe, Öle, Kühl- und Frostschutzmittel, Kältemittel, Klimakompressoröl, Hydraulikflüssigkeiten, Fette, Reinigungsmittel, sämtliche Filter und Filtereinsätze sowie Kleinteile und für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden (z. B. Abschleppkosten, Abstellgebühren, Frachtkosten, Mietwagenkosten, Entsorgungskosten, Entschädigung für entgangene Nutzung, Folgeschäden an nicht garantierten Bauteilen). 2. Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie 2.1. Die Garantie gilt für die in der Garantieanmeldung aufgeführte Laufzeit und beginnt mit dem dort angegebenen Datum. 2.2. Garantieschutz besteht für das in der Garantiebestätigung näher bezeichnete, zugelassene Kraftfahrzeug. Die Auto Kölbl GmbH leistet Ersatz für die Kosten von Reparaturen, die dadurch erforderlich werden, dass ein mechanisches oder elektrisches Bauteil des Fahrzeugs (mit Ausnahme der gemäß Ziffer 3 aufgeführten Positionen) während des Bestehens des Garantieschutzes seine Funktionsfähigkeit unmittelbar verliert. Eine Funktionsunfähigkeit liegt vor, wenn eines oder mehrere Bauteile aufgrund eines technischen Defekts seiner bestimmungsgemäßen Verwendung im Fahrzeug nicht mehr nachkommt. 2.3. Länder des Garantieschutzes: Deutschland sowie Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan (europäischer Teil bis zum Ural), Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Republik Nordmazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande (ohne Überseegebiete), Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland (europäischer Teil bis zum Ural), San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei (europäischer Teil), Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich (inklusive Gibraltar, Guernsey, Jersey und Isle of Man, ohne Überseegebiete), Weißrussland und Zypern. 3. Garantieausschlüsse Von der Garantie ausgeschlossen sind Ansprüche auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags (Rücktritt), Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) und Ersatzlieferung (Umtausch). Im Rahmen der Garantie wird kein Ersatz für die nachfolgenden Teile und Schäden sowie damit zusammenhängende Kosten geleistet. 3.1. Nicht von der Garantie umfasste Teile a) Teile, die nicht vom Hersteller genehmigt sind; b) Teile, die bei vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen sind; c) Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Glas, Scheinwerfergehäuse, Innen- und Außenbeleuchtung sowie Leuchtmittel; d) Kupplungsscheiben, Bremsbeläge, -trommeln, -scheiben und -klötze, Federn, Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer; e) Batterien jeder Art inklusive Gehäuse und Innenteilen, Sicherungen, Glühlampen und LED-/Xenon-Leuchtmittel; f) Innen- und Außenverkleidungen, Rollos, Abdeckungen, Sonnenblenden, Dämpfungen, Polsterungen und Sitzbezüge; g) Auspuffsysteme mit Katalysator und Rußpartikelfilter sowie Sound-Aktuator/-System; h) nicht werkseitig eingebaute Teile, insbesondere Radios, CD-Spieler, Antennen, Unterhaltungselektronik, Navigations-, Telefon- und Freisprecheinrichtungen sowie Audio-, Video- und Kamerasysteme; i) Datenträger wie DVDs, CD-ROMs und Speicherkarten; j) Felgen und Reifen; k) serienmäßiges Zubehör wie Wagenheber, Feuerlöscher, Warndreieck, Verbandskasten und Werkzeugsatz; l) Zünd- und Glühkerzen, außer bei technisch notwendigem Ersatz in unmittelbarem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden; m) Betriebs- und Hilfsstoffe wie Öle, Ölfilter, Frostschutzmittel, außer wenn ihr Ersatz in unmittelbarem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden erforderlich ist; n) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen; o) werkseitig oder nachträglich eingebautes bewegliches oder unbewegliches Mobiliar wie Camping-, Wohnmobil- und Businessausstattung; p) Teile im Zusammenhang mit Umrüstung auf LPG-Betrieb (z. B. Steuergeräte); q) Dichtungen, Dichtmaterial, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile, Schläuche, Leitungen, Rohrleitungen und Montagematerial, außer wenn der Ersatz technisch notwendig und ursächlich mit einem ersatzpflichtigen Schaden verbunden ist; r) Folgeschäden an nicht garantierten Teilen. 3.2. Nicht von der Garantie umfasste Gefahren 3.2.1. Schäden durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse wie: Unfall; unsachgemäße, mut- oder böswillige Handlungen, Diebstahl, Raub, Unterschlagung; Tiere/Tierbiss, Sturm, Hagel, Frost, Korrosion, Blitz- und Steinschlag, Erdbeben, Wassereintritt, Verschmorung, Brand, Explosion; Krieg, Unruhen, Streik, Terrorismus, Vandalismus, Cyberrisk, behördliche Eingriffe oder Kernenergie; unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung (z. B. Motorsport, Überladung). 3.2.2. Schäden durch Verschleiß, insbesondere an Teilen, die aufgrund ihrer Funktion, Laufleistung oder Herstellervorgaben regelmäßig auszutauschen sind, auch wenn sie im Zuge anderer Reparaturen ersetzt werden. 3.2.3. Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und arglistige Täuschung im Zusammenhang mit Schaden oder Entschädigung (z. B. Manipulation des Kilometerzählers). 3.2.4. Schäden, für die ein Dritter eintrittspflichtig ist oder die auf Kulanz behoben werden. 3.2.5. Schäden aufgrund nicht genehmigter oder unsachgemäß eingebauter Umbauten bzw. Fremd- und Zubehörteile (z. B. Gasumrüstung). 3.2.6. Schäden in ursächlichem Zusammenhang mit Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, versäumten Rückrufaktionen, nicht umgehend reparierten erkennbaren Vorschäden, unsachgemäßer Reparatur/Wartung/Pflege, ungeeigneten Betriebsstoffen (z. B. Falschbetankung) oder vor Garantiebeginn festgestellten und nicht behobenen Schäden. 3.3. Nicht von der Garantie umfasste Schäden und Arbeiten a) Karosserie-, Lack-, Oxidations- und Korrosionsschäden; b) Luft-, Öl- oder Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche sowie Undichtigkeiten, außer bei direktem Zusammenhang mit einem erstattungsfähigen Schaden; c) Verunreinigungen im Kraftstoffsystem, außer bei direktem Zusammenhang mit einem erstattungsfähigen Schaden; d) mittelbare Schäden wie Fracht-, Abschlepp-, Ab- und Einstellgebühren, Mietwagen, Nutzungsausfall sowie Haftpflichtschäden einschließlich Personen- und Sachschäden; e) Wartungsarbeiten; f) Auswuchten der Räder; g) Test-, Diagnose-, Mess-, Programmier- und Einstellarbeiten, außer soweit sie ursächlich für einen gedeckten Schaden erforderlich sind; h) Schäden aus Einsatz eines erkennbar reparaturbedürftigen Fahrzeugs, soweit die im Originaldokument genannten Ausnahmen nicht vorliegen. 3.4. Fahrzeuge ohne Garantieschutz Fahrzeuge mit Leistungssteigerung durch Motor-/Steuergerätetuning; mit nicht herstellerseitig vorgesehenen Fahrwerksänderungen; nach Wiederaufbau eines Totalschadens; bei gewerblicher Personenbeförderung oder gewerbsmäßiger Vermietung (auch zeitweise); Fahrschul-, Rettungs- und Polizeifahrzeuge sowie Fahrzeuge von gewerblichen Kfz-Wiederverkäufern. Bei einer entsprechenden technischen oder Nutzungsänderung nach Garantiebeginn endet die Garantie am Tag der Änderung. 4. Voraussetzungen für den Garantieanspruch Voraussetzung für Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer: a) die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten bei der Auto Kölbl GmbH, einer anerkannten Vertragswerkstatt oder nach Herstellervorgaben durchführen und dokumentieren lässt. Eine Überschreitung bis zu 1.000 km bzw. einem Monat ist unschädlich; eine darüber hinausgehende Überschreitung einer der Vorgaben steht einem Anspruch entgegen; b) Eingriffe/Manipulationen am Kilometerzähler unterlässt und Defekt oder Austausch unter Angabe des Kilometerstandes unverzüglich meldet; c) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung beachtet. 5. Anspruchsübergang und Verjährung 5.1. Bei Verkauf des Fahrzeugs während der Garantiedauer gehen die Garantieansprüche nicht automatisch auf den Erwerber über. Dieser kann innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb bei der Auto Kölbl GmbH eine erneute Garantiezusage für die Restlaufzeit beantragen. Bei Verkauf an oder durch einen gewerblichen Wiederverkäufer erlischt die Garantie. 5.2. Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren zwölf Monate nach Kenntnis vom Schadenseintritt, spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Garantiezeit, unabhängig vom Kenntniszeitpunkt. 6. Art und Höhe der Garantieleistung a. Im Garantiefall werden die schadenbedingten Lohn- und Ersatzteilkosten im vereinbarten Umfang übernommen. Grundlage sind die Arbeitsrichtwerte und die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Schadentag; Ersatzteilaufschläge über diese Empfehlung werden nicht übernommen. b. Die garantiebedingten Lohnkosten werden zu 100 % übernommen. Der Anteil der Materialkosten richtet sich nach der Fahrzeuglaufleistung beim Schadeneintritt: Bis 50.000 km: 100 % Bis 60.000 km: 90 % Bis 70.000 km: 80 % Bis 80.000 km: 70 % Bis 90.000 km: 60 % Bis 100.000 km: 50 % Über 100.000 km: 40 % c. Bei einer Laufleistung über 200.000 km ist die Kostenübernahme in der laufenden Garantie auf maximal 2.000 € je Garantiefall begrenzt. Bei Garantieverlängerungen und nachträglich auf Gasbetrieb umgerüsteten Fahrzeugen kann diese Begrenzung bei mehr als 200.000 km oder einem Fahrzeugalter über sechs Jahren gelten. d. Übersteigen die Reparaturkosten die Kosten einer üblichen Austauscheinheit, ist die Erstattung auf die Kosten dieser Austauscheinheit einschließlich Einbau begrenzt. Ein Anspruch auf ausgetauschte Teile besteht nicht. e. Die Garantieersatzleistung ist durch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Schadeneintritt begrenzt; bei Totalschaden durch den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. 7. Verfahren für Garantieansprüche und Abwicklung 7.1. Ein Garantieanspruch setzt die tatsächliche Reparatur voraus. Ein gedeckter Schaden ist unverzüglich und vor Reparaturbeginn zu melden. Innerhalb eines Umkreises von 50 km um den Standort der Auto Kölbl GmbH ist das Fahrzeug grundsätzlich dort bereitzustellen; außerhalb dieses Umkreises ist die Auto Kölbl GmbH oder Tissen Kruck GmbH (Garantiehotline) zu kontaktieren. Die Auto Kölbl GmbH kann die Reparatur selbst übernehmen oder einen geeigneten Werkstattbetrieb beauftragen. Bei einer Fremdreparatur ist die von Auto Kölbl bzw. Tissen Kruck beauftragte Werkstatt zu nutzen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt; nicht gedeckte Leistungen werden dem Kunden gesondert berechnet. Bei ausnahmsweise nötiger Vor-Ort-Zahlung erfolgt eine vorher abgestimmte Erstattung der gedeckten Kosten gegen detaillierte Rechnung, die innerhalb eines Monats einzureichen ist. 7.2. Kosten einer Reparatur ohne vorherige Zustimmung der Auto Kölbl GmbH oder Tissen Kruck GmbH werden nicht übernommen. 7.3. Der Garantienehmer hat den Schaden möglichst gering zu halten und den Weisungen von Auto Kölbl bzw. Tissen Kruck zu folgen. Soweit möglich, sind Weisungen vor Reparaturbeginn einzuholen. 8. Folgen einer Pflichtverletzung Bei einer Verletzung der Pflichten nach Ziffer 4 oder 7 kann Auto Kölbl gemäß den Garantiebedingungen von der Leistungspflicht frei sein. Für die Pflichten nach Ziffer 4 a und c gilt die Einschränkung nicht, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden nicht im ursächlichen bzw. mitursächlichen Zusammenhang mit der Pflichtverletzung steht; eine Mitursächlichkeit genügt und wird vermutet. Hinweis zu Sachmängelansprüchen Gesetzliche Sachmangelansprüche und -rechte des Käufers bleiben unberührt. Die Geltendmachung dieser Ansprüche und Rechte ist für den Käufer unentgeltlich. Diese Ansprüche und Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Die Auto Kölbl GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Garantiebedingungen Auto Kölbl GmbH · Stand 01/2026